Rechtsprechung
BFH, 05.04.1968 - III R 28/67 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,2615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Streitwertermittlung gegen einen Herabsetzungsbescheid im Rechtsbehelfsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 168
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
Auszug aus BFH, 05.04.1968 - III R 28/67
Das Finanzgericht (FG) schloß sich der vom Bundesfinanzhof - BFH - (Urteil III 93/64 U vom 12. März 1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 82 S. 567 - BFH 82, 567 -, BStBl III 1965, 452) und vom BVerfG (Beschluß 1 BvR 178/64, 1 BvR 164/64 vom 11. Oktober 1966) vertretenen Auffassung an, daß § 55 c LAG verfassungsgemäß sei und die frühere verfassungswidrige Auslegung des § 29 LAG über die nunmehr in § 55 c LAG vom Gesetzgeber getroffene Regelung hinaus keine Auswirkung habe, die rechtskräftigen Vermögensabgabeveranlagungen trotz ihrer materiellen Unrichtigkeit nicht berichtigt würden und die wegen dieser Unrichtigkeit in der Zeit vor dem 1. April 1961 zu viel bezahlten Vierteljahrsbeträge weder erstattet noch verrechnet werden könnten. - BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
Ehegattenfreibetrag
Auszug aus BFH, 05.04.1968 - III R 28/67
Mit Schreiben vom 5. Juni 1961 begehrte er unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 1 BvL 29/57, 1 BvL 20/60 vom 21. Februar 1961 (BStBl I 1961, 55) die Gewährung eines zweiten Ehegattenfreibetrags bei der Vermögensabgabe. - BFH, 30.07.1965 - III 109/64 U
Ermittlung des Wertes des Streitgegenstandes bei …
Auszug aus BFH, 05.04.1968 - III R 28/67
Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil III 109/64 U vom 30. Juli 1965, BFH 83, 287, BStBl III 1965, 603) ist in Streitfällen über die Minderung von Vierteljahrsbeträgen gemäß § 55 c LAG der Wert des Streitgegenstandes mit dem Ablösungswert des strittigen Minderungsbetrags festzustellen. - BFH, 12.03.1965 - III 93/64 U
Anforderungen an Verfassungswidrigkeit von § 55c des Lastenausgleichgesetzes - …
Auszug aus BFH, 05.04.1968 - III R 28/67
Das Finanzgericht (FG) schloß sich der vom Bundesfinanzhof - BFH - (Urteil III 93/64 U vom 12. März 1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 82 S. 567 - BFH 82, 567 -, BStBl III 1965, 452) und vom BVerfG (Beschluß 1 BvR 178/64, 1 BvR 164/64 vom 11. Oktober 1966) vertretenen Auffassung an, daß § 55 c LAG verfassungsgemäß sei und die frühere verfassungswidrige Auslegung des § 29 LAG über die nunmehr in § 55 c LAG vom Gesetzgeber getroffene Regelung hinaus keine Auswirkung habe, die rechtskräftigen Vermögensabgabeveranlagungen trotz ihrer materiellen Unrichtigkeit nicht berichtigt würden und die wegen dieser Unrichtigkeit in der Zeit vor dem 1. April 1961 zu viel bezahlten Vierteljahrsbeträge weder erstattet noch verrechnet werden könnten.
- BFH, 29.11.1984 - VII R 109/84 NV: Der BFH hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Revision gegeben ist, weil der Wert des Streitgegenstandes die gesetzliche Streitwertsumme überschritten hat (vgl. BFH-Beschluß vom 5.4.1968 III R 28/67; Literatur).